Strandnutzung in Corona-Zeiten

Liebe Freunde und Mitglieder des CVJM Friedrichshafen,

Wir hoffen, dass ihr alle bei guter Gesundheit seid und diese Pandemie bisher möglichst unbeschadet überstanden habt. Die Corona-Krise ist leider noch nicht vorbei. Auch wenn die Geduld nachlässt und die Corona-Verordnung durch die Landesregierung gelockert wird, bitten wir weiterhin verantwortungsbewusst mit der Situation umzugehen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es mittlerweile zwar Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen gibt, das Ansammlungsverbot jedoch immer noch (vorerst bis zum 05. Juni) besteht. Es werden also weiterhin keine Vereinsveranstaltungen stattfinden können.

Besonders möchten wir um einen verantwortungsbewussten Umgang am CVJM-Strand bitten. Es gelten die Regelungen aus § 3 Abs. 2 CoronaVO zu Ansammlungen außerhalb des öffentlichen Raums. Demnach dürfen sich insgesamt nur maximal fünf Personen (Ausnahmen siehe unten) gleichzeitig am Strand aufhalten. Da wir nicht die einzigen Nutzer des Strandabschnitts sind, lässt sich dies vor allem an den kommenden Sonnentagen vermutlich nur schwer einhalten. Bitte vermeidet in diesem Fall den Aufenthalt am CVJM-Strand. Bitte habt Verständnis dafür, dass sowohl der CVJM, als auch die Familie Dornier im Falle einer Nichtbeachtung jegliche Verantwortung und Haftung ablehnen.
Aufgrund der Corona-Krise haben wir die Strandordnung mit einem Zusatz ergänzt, welcher unten nachzulesen ist und auch am Strand aufgehängt wird.

Gerne möchten wir in diesem Zusammenhang auch nochmal auf die Aktion Hoffnungsbringer aufmerksam machen. Benötigt ihr ein Gespräch, ein gemeinsames Gebet, Hilfe beim Einkauf oder auch etwas anderes, dann dürft ihr euch gerne unter hoffnungsbringer@cvjm-fn.de melden. Wir versuchen dann, so gut es geht zu unterstützen oder Hilfe zu vermitteln.

Bleibt gesund!

Euer CVJM-Vorstand

 

Zusatz zur Strandordnung aufgrund der Corona-Pandemie:

An alle Mitglieder des CVJM Friedrichshafen

  1. Ansammlungen sind laut § 3 Abs. 2 CoronaVO nur bis einschließlich fünf Personen zulässig (Ausnahmen siehe unten). Bei Nichtbeachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Verordnung lehnt sowohl der CVJM, also auch die Familie Dornier jede Verantwortung ab.
  2. Sollten Personen anwesend sein, welche nicht zu ihrer Gruppe gehören, ist auf einen Sicherheitsabstand von 1,5m zu achten, auch im Wasser.
  3. Ein einfacher nicht medizinscher Mundschutz wird empfohlen.
  4. Die Umkleide bleibt bis auf weiteres geschlossen.
  5. Gruppenspiele, insbesondere Volleyball und Fußball, sind bis auf weiteres nicht erlaubt.
  6. Die Strandordnung ist weiterhin einzuhalten.

 

Corona Verordnung Baden-Württemberg § 3 Abs. 2 (gültig ab 11.05.2020):

„Außerhalb des öffentlichen Raums sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen […] bis zum 5. Juni 2020 verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen, wenn deren teilnehmende Personen

1. in gerader Linie verwandt sind, wie beispielsweise Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder,

2. Geschwister und deren Nachkommen sind oder

3. dem eigenen Haushalt angehören.

sowie deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner; hinzukommen dürfen Personen aus einem weiteren Haushalt. […]“

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